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Was bedroht uns ?

Der Bau einer Seebrücke im Landschaftsschutzgebiet und die Erweiterung des Hotelkomplexes bis an die geschützte Steilküste stellen eine starke Bedrohung der Umwelt in der Bucht von Meierwik dar. Erfahren Sie im Folgenden die Details hierzu:

Problem Nr. 1

Bau einer Seebrücke im Landschaftsschutzgebiet

In der Auflistung der Landschaftsschutzgebiete in Schleswig-Holstein wird der Küstenstreifen entlang der Flensburger Förde (Gebiet 59 SL-13) explizit aufgeführt.(https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landschaftsschutzgebiete_im_Kreis_Schleswig-Flensburg)

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Die Steilküste vor dem "Hotel Alter Meierhof" wird im Umweltbericht zur 3. Änderung des B-Plans "Alter Meierhof"  von 2011 als besonders zu schützender Bereich herausgestellt.

Über diesen Button können Sie die letzte B-Plan-Änderung herunterladen und im Detail sehen auf welch hohem zu schützenden Niveau die Steilküste vor dem Hotel vom Gutachter eingeordnet wird.

Die nachfolgenden Grafiken zeigen Auszüge aus dem Umweltbericht die dieses klar belegen. Entgegen der im Bericht begutachteten Situation von 2011 (s. unten) wird der Steilküstenbereich durch die aktuelle Planung in 2019 jedoch massiv beeinträchtigt.

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Es ist völlig unverständlich wie diese Vorgaben  in Einklang mit einer vor der Steilküste entspringenden 120 m langen und  4 m breiten Seebrücke mit Bebauung auf der Kopffläche gebracht werden sollen.

Zudem ist der Zugang zu der Seebrücke durch die Steilküste hindurch unzulässig.

Hier ein Beispiel für die Lage einer Seebrücke vor dem Hotel "Alter Meierhof":

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Die gesamte wasserseitige Front des Hotels wird auch nach Zukauf der Nachbargrundstücke von einer Steilküste begrenzt. Die gelbe Linie (Foto oben) zeigt die zukünftige Begrenzung nach Westen. Schon bei normalem Wasserstand ist vor der betroffenen Steilküste kaum noch Strandfläche vorhanden. Ein Verlassen der Seebrücke ist somit gleichzusetzen mit dem Betreten der Steilküste. Dies ist der Grund warum dem Hotel seit der B-Plan-Ausgliederung aus dem Wohngebiet und bis zum heutigen Tag jeglicher Zugang zum Strand ausdrücklich verwehrt ist. Den Anwohnern wurde von der Stadt Glücksburg schriftlich versichert, dass es einen solchen Strandzugang nicht geben wird, um die hohe Frequenz von Hotelgästen in dem sensiblen Bereich zu vermeiden. In den bisherigen B-Plan-Änderungen wurde dieser Grundsatz fortgeschrieben. Dies muss auch im Falle einer Erweiterung der Hotelfläche so bleiben.

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Seebrücke Strandbad Solitude 

Quelle: K. Walluscheck

Für die Rücknahme des Zugangsverbots ergibt sich keine Berechtigung, zumal in sehr kurzer Distanz, am Strandbad Solitude (Bild oben), bereits eine Seebrücke vorhanden ist die alle Anforderungen erfüllt. Sie ist öffentlich problemlos zugänglich und von ausreichend Strandfläche umgeben. Der Nutzen einer zweiten direkt gegenüberliegenden Steganlage für die Öffentlichkeit ist nicht zu erkennen. Ein Vorteil mag alleinig für die Bequemlichkeit der Gäste des 5-Sterne-Hotels gegeben sein. Dies darf jedoch nicht die Begründung für die Belastung der Natur sein.

Dadurch, dass der Steilküstenbereich bisher schwer zugänglich war hat sich ein wertvoller Biotop entwickelt. Mittelsäger und Austernfischer brüten hier. Der Eisvogel ist regelmässig zu beobachten. Und der Graureiher hat seinen Schlafplatz auf den Naturstein-Molen (Bild unten)  im an Meerforellen reichen Flachwasser direkt vor dem Hotel.  

Die Galerie unten zeigt Ihnen Eisvogel, Graureiher und Austernfischer aufgenommen vor der Steilküste und in der Bucht von Meierwik.

Eisvogel, Graureiher und Austernfischer in der Bucht von Meierwik,

Quelle: K. Walluscheck, aufgenommen im Januar / März 2019

Problem Nr. 2

Erweiterung des Hotelkomplexes in die Schutzzone zur Steilküste

Nach §35 des Landesnaturschutzgesetzes 

ist in Küstenregionen ein Schutzstreifen von 100 m  von der Küstenlinie

von Bebauung freizuhalten. 

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Quelle: Landesnaturschutzgesetz  SH vom 24.2.2010

Im bisherigen B-Plan "Hotel Alter Meierhof" wurden die Abstandsgrenzen zur Steilküste konkret definiert. Landeinwärts zur Steilküste wurde ein Schutzstreifen bereits von 5 auf 3 m reduziert. An diesen schliesst sich jedoch noch ein Pufferstreifen von 15 m an. Eine Bebauung darf somit in dem Bereich von 18 m landeinwärts der Oberkante der Steilküste nicht erfolgen. 

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Quelle: Umweltbericht zur 3. Änderung B-Plan "Alter Meierhof"

Die Abstandsgrenze zur Steilküste wird in der aktuellen Planung nicht eingehalten.

Der Neubau (Bild unten: rot) reicht in diese Schutzzone weit hinein, so dass der Biotop Steilküste (schwarz) neben der Bedrohung durch die Seebrücke von der Wasserseite auch noch von der Landseite bedroht wird. 

Modell_des_Erweiterungsbaus_(steilküste_

Quelle: Informationsveranstaltung Alter Meierhof 12.12.2018

(bearbeitet durch Markierungen) (Foto: K. Walluscheck)

Gemeinsam müssen wir diese einmalige Natur beschützen 

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Quelle: K. Walluscheck

Lassen Sie uns gemeinsam die zuständigen Gremien davon überzeugen, dass die Genehmigung einer Seebrücke mit Strandzugang vor dem Hotel Alter Meierhof zum Schutz der Natur nicht erfolgen darf und ein Neubau die bestehenden Abstandsgrenzen zur Steilküste einzuhalten hat.

Bitte geben Sie uns mit der Online-Petition

Ihre Stimme gegen eine Seebrücke.

Werden Sie ein Teil der Bürgerinitiative und melden Sie sich unverbindlich an.

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